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ARZTHAFTUNGS- UND

MEDIZINRECHT

Von Arzthaftungsrecht spricht man im Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Haftung des Arztes für Fehler bei der Behandlung von Patienten im gesamten medizinischen und pflegerischen Bereich. Diese zivilrechtliche Haftung umfasst den Ersatz von Schäden, die den Patienten in Folge von Versäumnissen im Zusammenhang mit der Behandlung entstanden sind. Das Arzthaftungsrecht betrifft nicht die strafrechtlichen Aspekte einer möglicherweise fehlerhaften Behandlung. Insbesondere geht es dabei nicht um die Strafverfolgung des verantwortlichen Arztes, Pflegepersonals oder Krankenhaus.

Im Arzthaftungsrecht vertreten wir sowohl Patienten als auch Ärzte bei der Durchsetzung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Behandlung. Der Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei umfasst dabei auch die Zahnarzt-Haftung.

Bei dem Arzthaftungsrecht handelt es sich um eine hoch komplexe juristische Materie. Auf Grund dieser Komplexität des Rechtsgebiets sowie der laufenden Fortentwicklung innerhalb der Rechtsprechung ist es erforderlich, sich hierin stetig weiterzubilden und die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten. Unsere Kanzlei arbeitet mit Medizinern unseres Vertrauens zusammen. Nur so ist eine optimale Bearbeitung des Mandats gewährleistet, da medizinische Sachverhalte korrekt beurteilt und juristisch bewertet werden können. Zudem ist unsere Kanzlei im Bereich des Medizinrechts tätig.
 
Das Medizinrecht wird u.a. in folgende Teilbereiche unterteilt:
  • Arzneimittelrecht.
  • Apothekenrecht.
  • ärztliches Gebührenrecht.
  • Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker.
  • Arztrecht.
  • Physiotherapeutenrecht.
  • Zulassungsrecht.
 
Herr Rechtsanwalt Rößger befasst sich im Apothekenrecht intensiv mit den rechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Verblisterung von Fertigarzneimitteln auftreten. Hierzu hat er bereits Fachartikel veröffentlicht.

In dem umfassenden Bereich des Medizinrechts beraten wir Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in sämtlichen anfallenden Fragen. Sofern eine Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den jeweils zuständigen Gerichten erforderlich wird, übernehmen wir selbstverständlich auch diese.

Ihr Ansprechpartner in diesem Rechtsgebiet ist Rechtsanwalt Veit J. Rößger


Ich bin gerne für Sie da! Tel 0941 280793-0 KONTAKT